Am 17. Mai 2007 wurden auf der englischen Seite Musikvideos eingeführt und mittlerweile (2008) sind sie auch in der deutschen Version verfügbar. Nun können Musik-Labels und Bands Musikvideos in das System hochladen. Die Beschränkung auf Labels und Gruppen besteht, damit Last.fm nicht wie YouTube mit Urheberrechts-Klagen überzogen wird. Die Videos sind mit einer Bitrate von 128 kbit/s kodiert (derzeitiger YouTube-Standard: 64 kbit/s). Es besteht nun auch ein Reiter für Musikvideos auf den Band- und Track-Seiten. Ziel ist es, analog zum Last.fm-Radio Last.fm-Videokanäle anzubieten. Dem Benutzer werden also personalisierte Musikvideo-Streams gezeigt.
Das System von Last.fm ermöglicht das „Scrobbeln“ von Titeln unbekannter Künstler dadurch, dass diese bei Bedarf neu angelegt werden. Bedingt durch das manuelle Taggen der Musiktitel entstanden so für viele Künstler, Alben und Musikstücke verschiedene Schreibweisen, welche oft nur unzulänglich von der Last.fm-Software kompensiert werden können und somit u. a. Statistiken verfälschen.
Last.fm beugt dem mittlerweile mit dem sogenannten Fingerprinting vor; dabei handelt es sich um eine Technik, die unabhängig von den Metadaten eine eindeutige ID eines Titels ermittelt, um Titel korrekt zu scrobbeln. Dies ermöglicht Last.fm, korrekte Schreibweisen zuzuordnen und die Katalogdaten zu säubern (so werden z. B. „Simon and Garfunkel“ und „Simon & Garfunkel“ beide einer Schreibweise zugeordnet).
Dabei liest die Desktopanwendung den Fingerabdruck eines Titels aus und übermittelt diese. Bei neuen unbekannten Liedern muss die Software diesen erst ermitteln und überträgt diesen dann. Die Quelle des Titels wird nicht übermittelt, und eine Veränderung von beispielsweise MP3-Dateien findet auch nicht statt.